Zum einen bieten die Schlichtungsstellen der Ärztekammern an vermuteten Behandlungsfehlern nachzugehen. Zum anderen gibt es die Unterstützungsangebote der gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten und bei der Feststellung eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.
Viele Krankenkassen haben mittlerweile eigene Abteilungen zur Unterstützung ihrer Versicherten bei Behandlungsfehlern eingerichtet und veranlassen bei Bedarf die Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Versicherte können dadurch erheblich entlastet werden.
Außerdem sollte man auch bei den jeweiligen behandelnden Ärzten nachfragen. Sie sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten über eventuelle Fehler zu informieren. Allerdings sind sie nur dann dazu verpflichtet, wenn sie aktiv von den Patienten dazu angesprochen werden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das seit Februar 2013 gültige Patientenrechtegesetz.