Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige
Ab April 2013 honoriere der Leistungskatalog der Krankenkassen auch die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, werde angepasst. Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen könne, müsse der Zahnarzt zum Patienten kommen.
fp
Artikel zuletzt aktualisiert am: 20.12.2012
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