Viele schwangere Frauen möchten bei der Geburt von einer persönlich ausgewählten Hebamme betreut werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse. Für die letzten Schwangerschaftswochen (in der Regel 38. bis 42. Woche) könnten werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das heißt: Die Hebamme garantiert, dass sie für die Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist, damit sie zur Stelle ist wenn sich das Kind ankündigt.
Diese Leistung werde grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die Techniker Krankenkasse erstatte für Geburten ab dem 1. Januar 2013 die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu müsse die Schwangere jedoch die Rechnung der Hebamme im Original bei der Kasse einreichen.
Das Bundesversicherungsamt muss der Satzungsänderung als zuständige Aufsichtsbehörde noch zustimmen.
(übermittelt am 14.12.2012)