Bis zur grundsätzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg setze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine im Juni 2010 getroffene und bereits im Dezember 2010 erstmals ausgesetzte Erhöhung einer Mindestbehandlungsfallzahl bei der Versorgung Früh- und Neugeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm weiterhin außer Vollzug, teilte der G-BA jetzt mit. Damit gelte für Perinatalzentren des Level 1 zunächst die alte, vor dem angegriffenen Beschluss bereits bestehende Mindestmenge von 14 Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm pro Jahr. Der G-BA wollte diese Mindestmenge auf 30 erhöhen. Das hätte bedeutet, dass eine Klinik jährlich mindestens 30 von diesen kleinsten Frühchen versorgen muss, um dies auch weiterhin tun zu dürfen.
Der G-BA sei mit seinem Anliegen, durch eine Steuerung über Mindestbehandlungsfallzahlen die Qualität der medizinischen Versorgung besonders unreifer Früh- und Neugeborener noch besser zu sichern, im einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 26. Januar 2011 zunächst gescheitert. Im Juni 2010 hatte der G-BA die Qualitätsanforderungen erhöht und die verbindliche Anzahl von vorher 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin die sehr betreuungsintensiven “Frühchen” mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm versorgen darf. Gegen diesen Beschluss, der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, hatten Kliniken Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht.
(übermittelt am 17. Februar 2011)