Spezialisierungen
Eine Pflegeeinrichtung kann sich auf die Betreuung besonderer Personengruppen spezialisieren. Solche besonderen Gruppen sind Demenzerkrankte, Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen, Suchtkranke, Wachkoma-Patienten oder beatmungspflichtige Personen. Dazu muss sie einen Antrag bei den Pflegekassen stellen, die den Bedarf für diese Spezialisierung prüfen. Außerdem muss die Einrichtung technische und personelle Vorgaben dafür erfüllen. Für den größeren Aufwand – etwa einen höheren Personalsschlüssel – kann das Heim höhere Zuzahlungen verlangen. (siehe Zuzahlungen/Preise).
Artikel zuletzt aktualisiert am: 01.07.2011
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