Reha-Maßnahmen können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Wenn ein Rehabilitand für die Dauer der Reha in der Einrichtung wohnt, ist es eine stationäre Behandlung. Von ambulanten oder auch teilstationären Maßnahmen spricht man dagegen, wenn der Patient nicht in einer Einrichtung übernachtet, sondern sie nur tagsüber für die Behandlungen aufsucht.
Ambulante Maßnahmen sind vor allem für mobile, das heißt bewegungsfähige Menschen geeignet oder auch für solche, bei denen die Familie oder das Arbeitsumfeld in die Rehabilitation mit einbezogen werden sollen. Stationäre Rehabilitationen bieten sich dagegen besonders für in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen an sowie für solche, die aus ihrem bisherigen Umfeld herausgelöst werden sollen, wie beispielsweise Suchtkranke.