Die Rehabilitandenbefragung ist – wie auch das Peer Review-Verfahren – ein Bestandteil der externen Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Monatlich werden rund 20 ehemalige Patienten schriftlich zu einer Reha-Einrichtung befragt, in der sie vor zehn bis zwölf Wochen ihre Reha beendet haben. Pro Jahr verschickt die DRV rund 135.000 Bögen an die zufällig ausgewählten Patienten.
In den Fragebögen bewerten die Rehabilitanden beispielsweise mit Schulnoten von 1 bis 5, wie zufrieden sie mit der ärtzlichen, psychologischen und pflegerischen Betreuung, den Angeboten und der Behandlung in der Reha waren. Ebenso werden die Patienten gefragt, ob sie durch die Reha subjektiv eine Besserung des Gesundheitszustandes erfahren haben.
Die Ergebnisse der Rehabilitandenbefragung erhalten die Rentenversicherungs-Träger und die Reha-Einrichtungen halbjährlich. Für jede überprüfte Einrichtung werden die Beurteilungen in einem eigenen Bericht zusammengefasst und mit einer Vergleichsgruppe – also mit Reha-Einrichtungen, die die gleichen Krankheitsbilder behandeln – verglichen. Dadurch ist erkennbar, ob die Befragten mit der genannten Rehaeinrichtung eher über- oder unterdurchschnittlich zufrieden waren.
Die Ergebnisse der Rehabilitandenbefragungen der einzelnen Einrichtungen sowie die Note der Vergleichsgruppe finden sich in den Reha-Vergleichstabellen in den Spalten der Qualitätssicherung.