Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung – und genau darum geht es bei rehabilitativen Maßnahmen auch: Sie sollen die körperliche und geistige Gesundheit eines Menschen so gut es geht wiederherstellen und ihm ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Rehabilitationen sollen also durch Behinderung oder Krankheit drohende Beeinträchtigungen der Teilhabe abwenden bzw. eingetretene Beeinträchtigungen beseitigen, vermindern oder deren Verschlimmerung verhüten.
Neben der medizinischen Rehabilitation, die sich vorrangig der Wiederherstellung der Gesundheit eines Patienten widmet, gibt es auch noch soziale und berufliche Rehabilitation. Inhalt der sozialen Rehabilitation ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft, zum Beispiel nach einer Suchterkrankung. Die berufliche Rehabilitation folgt dem Grundsatz “Reha vor Rente” und befasst sich mit der beruflichen (Wieder-)Eingliederung kranker oder behinderter Menschen.
Insgesamt sind Rehabilitationen Aufgabe der Sozialleistungsträger wie der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich geregelt sind Rehabilitationen im Sozialgesetzbuch (SGB) IX.