Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen – kurz MDK genannt – ist ein großer Apparat, der im wesentlichen Gutachter- und Kontrollfunktionen hat und von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt wird. Im Bereich der Pflegekassen begutachtet der Dienst unter anderem bei Pflegebedürftigen, in welche Pflegestufe diese eingeordnet werden – und bestimmt damit darüber, welche Leistungen der Mensch von den Pflegekassen bekommt. Der MDK ist auch für die Kontrolle der Betreuung von Menschen durch ambulante Pflegedienste und in stationären Pflegeeinrichtungen zuständig.

Der MDK wird nicht selbstständig tätig, sondern arbeitet nur im Auftrag der Pflegekassen. Er wird zum Beispiel tätig, wenn ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen der Pflegekassen stellt. Oder wenn Beschwerden über Mängel in einer Pflegeerinrichtung nachgegangen werden soll. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Kontrollen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen hat der MDK abzuarbeiten. Der Artikel Die Profi-Prüfer beschreibt am Beispiel eines Pflegeheimes, wie eine solche Kontrolle abläuft. Während einer MDK-Prüfung werden zehn Prozent aller Bewohner einer Einrichtung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und danach medizinisch untersucht.

Kritiker der Kontrolltätigkeit des MDK bemängeln, der Dienst prüfe zu sehr nach Aktenlage, statt sich mit dem Zustand der Pflegebedürftigen zu befassen. Eine Sprecherin des MDK-Spitzenverbandes (MDS) weist diese Kritik zurück. Bei den Kontrollen würden immer zehn Prozent der Bewohner untersucht, um Pflegemängel zu entdecken. Dieser Anteil beruhe auf einem politischen Konsens – also einem von Gesetzgeber, Kassen und Pflegeeinrichtungen ausgehandelten Ergebnis. Zudem beruhe eine gute Pflege auch auf einer guten Pflegeplanung, die dokumentiert werden müsse – deshalb sei auch die Dokumentation eine wichtiger Prüfbestandteil.


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ml, I.B.

Artikel zuletzt aktualisiert am: 01.07.2011

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