Bei einer medizinischen Rehabilitation steht die Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit eines Patienten im Vordergrund. Sie dient dazu, die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer angeborenen oder drohenden Behinderung und/oder Pflegebedürftigkeit möglichst zu beseitigen bzw. ihnen vorzubeugen, sie abzuwenden oder auszugleichen. Dafür werden in ambulanten oder stationären Einrichtungen vorwiegend medizinische Leistungen erbracht.
Als medizinische Reha bezeichnet man in Abgrenzung zur Anschlussheilbehandlung (AHB) auch gesundheitsfördernde rehabilitative Maßnahmen, die sich nicht an eine akute Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt anschließen: Während eine AHB die stationäre Akutbehandlung einer Krankheit voraussetzt, können niedergelassene Ärzte beispielsweise chronisch Kranken zur langfristigen Verbesserung ihrer Gesundheit alle vier Jahre eine medizinische Reha verordnen.