Als Leistungs- oder Kostenträger bezeichnet man die Träger der Sozialversicherung, die die Kosten für Reha-Maßnahmen übernehmen. Das sind in den allermeisten Fällen die gesetzlichen Krankenversicherungen sowie die Deutsche Rentenversicherung: Wird eine Reha-Maßnahme zum Beispiel bei einem verrenteten Patienten zur Wiederherstellung seiner Gesundheit durchgeführt, ist meist die Krankenkasse der Kostenträger. Ist der Rehabilitand dagegen erwerbstätig, sodass die Reha auch dazu dient, seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, ist es meist die Deutsche Rentenversicherung, die die Maßnahmen finanziert.
Daneben können jedoch auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Agenturen für Arbeit, die Kriegsopferversorgung und –fürsorge sowie die öffentliche Jugend- oder Sozialhilfe Leistungsträger von Reha-Maßnahmen sein.