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Kompetenzdiagnose

In den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten, die alle zwei Jahre erscheinen, müssen die Krankenhäuser Fallzahlen zu den behandelten Diagnosen angeben. Diese sind über eine standardisierte Nummernfolge – den so genannten ICD-Code – definiert.

Diese Fallzahlen erscheinen als Hauptdiagnosen und Kompetenzdiagnosen. “Hauptdiagnosen sind die echten Fälle, die statistisch überprüfbar sind”, sagt ein Sprecher des Gemeinsamen Bundesausschuss, der die Erhebung der Qualitätsberichte überwacht. Deshalb sind für einen Klinikvergleich auch nur die Hauptdiagnosen relevant. Auch gesundheitsberater-berlin.de erfasst für die Darstellung der Fallzahlen nicht die Kompetenzdiagnosen. Denn sie sind entsprechend der Ausfüllvorschriften für die Qualitätsberichte zusätzlich zu den Hauptdiagnosen zu nennen, was zu einer Doppelzählung der Fälle führen würde.

Kompetenzdiagnosen gelten nicht als eigentliche Diagnosen im engeren Sinne – also von Fachärzten erstellte und abgesicherte Befunde – sondern sind eine Selbsteinschätzung der Kliniken. Diese Zusatzinformationen ermöglicht es ihnen, zu erläutern, warum sie bei der Behandlung von Krankheitsbildern ihrer Meinung nach über besondere Qualifikationen verfügen. Bei einer Kompetenzdiagnose kann es sich beispielsweise um einen qualifizierten Arzt, spezielle technische Vorraussetzungen oder auch einfach nur um wissenschaftliches Interesse gegenüber Erkrankungen handeln. Das Wort Kompetenzdiagnosen sagt also nichts über eine bestimmte Behandlungsqualität aus.

I.B., ml

Artikel zuletzt aktualisiert am: 14.03.2012

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