Die Heimaufsicht wacht über Alten- und Pflegeheime genau so wie über Wohngemeinschaften, Behinderteneinrichtungen und Tagespflegestätten – immer wieder stellt sie dabei Mängel fest
Kontrollen:
Die Heimaufsicht kontrolliert nicht nur Alten- und Pflegeheime, sondern auch Behinderteneinrichtungen, Tagespflegestätten und seit 2010 auch Wohngemeinschaften, wie es sie zum Beispiel für an Demenz Erkrankte immer häufiger gibt. Immer wieder stoßen Kontrolleure auf Pflegemängel – und das zum Teil durch Beschwerden verärgerter Bewohner oder Angehöriger. Laut einer parlamentarischen Anfrage(Anfrage zur Arbeit der Berliner Heimaufsicht (PDF)) im Berliner Abgeordnetenhaus, hat sich zwischen den Jahren 2004 und 2009 hat sich die Zahl der Beschwerden von 60 auf 164, also um das 2,7-fache erhöht. Von den 577 Berliner Einrichtungen, die die Heimaufsicht überwacht, wurden 2009 511 überprüft. Bis zum 30. September 2010 wurden 400 Einrichtungen kontrolliert. Seit 2008 werden auch Sonderprüfungen zu den Themen wie Hygiene, Umgang mit Medikamenten, Sauberkeit oder Personalstand durchgeführt.
Beschwerden:
Der letzte Zweijahresbericht umfasst die Jahre 2006 und 2007. Neben den fast 600 Regelüberprüfungen mussten Amtsleute der Heimaufsicht in diesem Zeitraum 24 Mal wegen Beschwerden eine Einrichtung kontrollieren. 11 der rund 290 Heime wurden nach Angaben des Berichtes geschlossen. Die Betriebsgenehmigungen wurden den Betreibern aber nicht durch die Heimaufsicht entzogen, sondern von den Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen selbst geschlossen. Der aktuelle Jahresbericht für die Jahre 2008 und 2009 steht noch immer aus.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert über die Arbeit der Heimaufsicht.
Wer als Betroffener oder Angehöriger Pflegemängel feststellt, kann sich wochentags zwischen 9 und 16 Uhr unter (030) 902 29 33 33 bei der Heimaufsicht melden.