- bei der Bewältigung von psychosozialen Krisen helfen und medizinische, psychiatrische und soziale Hilfsangebote vermitteln,
- die Kontaktpflege und Freizeitgestaltung unterstützen und das Sozialverhalten fördern,
- Angehörige auf Wunsch soweit wie möglich in die Pflege und Betreuung einbeziehen,
- täglich Angebote zur Tagesgestaltung durchführen
Daneben werden quantitative und qualitative Forderungen an das Personal gestellt. Während sich in der Pflegestufe I ein Betreuer um fast zwei Bewohner kümmert, sieht der Personalschlüssel ab der Pflegestufe III pro Bewohner eine angestellte Pflegekraft vor. Zu dem müssen die Pflegekräfte je nach Tätigkeit über spezielle Qualifikationen und Berufserfahrung in der Betreuung erwachsener Menschen mit einer geistigen oder geistigen und körperlichen Behinderung nachweisen. Eine Wohngruppe mit gerontopsychiatrisch Erkrankten sollte nicht mehr als acht Bewohner umfassen. Die Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sollten, wie es die Rahmenvereinbarung formuliert, “wohnlich möbliert” sein und den “behinderungsbedingten Bedürfnissen” entsprechen. Auf Wunsch können die Bewohnerzimmer mit persönlichen Möbeln eingerichtet werden. Die Bewohner sollten in Einzelzimmern untergebracht werden, zumindest jedoch in Doppelzimmern.