Angestellte, die während ihrer Arbeit einen Unfall erlitten haben, müssen von einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) behandelt werden. Durchgangsärzte sind Fachärzte – meist Chirurgen und Orthopäden – , die sich auf Arbeitsunfälle spezialisiert haben und dafür von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen wurden. Sie sind verpflichtet, die Arbeitsunfälle an die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkrankenkasse der Arbeitgeber ihrer Patienten zu melden – denn die kommen für die Kosten der Behandlungen von Arbeitsunfällen auf. So genannte D-Ärzte arbeiten als niedergelassene Fachärzte in Privatpraxen oder als angestellte Fachärzte an Krankenhäusern. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt es bundesweit etwa 3500 Durchgangsärzte. Insgesamt sind derzeit etwa 2,8 Millionen Arbeitnehmer über Berufsgenossenschaften und Unfallkrankenkassen abgesichert.