Die BG-Zulassung ist ein Begriff aus den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten der Krankenhäuser und bezeichnet ein Verfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – dem so genannten Verletzungsartenverfahren. Um schwere Arbeitsunfälle von versicherten Patienten – etwa komplexe Knochenbrüche oder Wirbelsäulenverletzungen – stationär behandeln zu können, müssen Kliniken einen Katalog an Merkmalen von technischen und räumlichen Infrastrukturen sowie medizinsicher Qualität erfüllen. Das betrifft unter anderen die Akutbehandlung, dass heißt im Notfall müssen bestimmte Apparate bereitstehen und müssen Ärzte bestimmte Therapien durchführen können, um den jeweiligen Betroffenen versorgen zu können. Insgesamt gibt es etwa 2000 Krankenhäuser in Deutschland, von denen 600 Kliniken für die stationäre Behandlung von Arbeitsunfällen von der DGUV zugelassen wurden. Bundesweit erleiden nach Angaben der DGUV jährlich 64.000 Versicherte einen Arbeitsunfall, der im Krankenhaus behandelt werden muss.