Ausbildungsumlagen: Wenn ein Heim Pflegekräfte ausbildet, kann es die Ausbildungskosten laut Gesetz auf die Bewohner umlegen. Häufig ist das ein niedriger einstelliger Eurobetrag pro Tag, was einen erklecklichen Monatsbetrag ergeben kann. Das benachteiligt ausbildende Heime im Wettbewerb, weil sie dadurch teurer sind als nicht ausbildende Häuser. Nach Angaben des Berliner Senats bilden nur etwa ein Drittel der rund 290 Pflegeheime aus. 2008 gab es zum Ausgleich des Wettbewerbs-Nachteils in Berlin eine Gesetzesänderung. Heime können ihre Auszubildenden auf den vorgeschriebenen Personalschlüssel anrechnen: Für drei Lehrlinge können sie eine Vollzeitstelle für eine Pflegehilfskraft einsparen. Das entlastet den Personaletat.